Anpassung an die EU-Taxonomie für Umweltleistung

Die EU-Taxonomie ist Teil des European Green Deal, dem Plan der EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Sie zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsanteile von Wirtschaftstätigkeiten nach Klima-, Umwelt- und Sozialkriterien zu berechnen.

Die Anforderungen haben bereits begonnen: Seit Januar 2022 sind 11.000 Unternehmen und Finanzinstitute aufgefordert, im Rahmen dieser Verordnung mehr Informationen offenzulegen. Ab 2025 werden schrittweise 50.000 Unternehmen zur Anpassung verpflichtet sein.

Die Verordnung ist auch für Unternehmen außerhalb der EU von Bedeutung, da andere Länder grüne Taxonomien entwickeln und das CDP seinen Fragebogen zum Klimawandel um taxonomiespezifische Fragen erweitert hat.

Dieses Factsheet erklärt:

  • Was ist die EU-Taxonomie und für wen ist sie gedacht?
  • Warum Unternehmen sich an die EU-Taxonomie anpassen müssen
  • Wie man sich an die EU-Taxonomie anpasst
  • Der Ansatz von EcoAct
EU Taxonomy alignment for environmental performance

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