Das auf der COP 15 vorgestellte „Kunming-Montreal“-Übereinkommen wurde zur Bekämpfung des weltweiten Biodiversitätsverlustes geschlossen. Die Ziele des Abkommens spiegeln die Ambitionen und Verpflichtungen der Staaten wider, bis 2030 zu handeln. Dazu gehört auch das Ziel, Unternehmen dazu anzuhalten, Risiken, Abhängigkeiten und Auswirkungen auf die Biodiversität regelmäßig zu überwachen, zu bewerten und offenzulegen. In den letzten Jahren haben sich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen drastisch weiterentwickelt.
Um Sie bei der Messung und Verringerung Ihrer Auswirkungen auf die Biodiversität zu unterstützen, enthält dieses Factsheet unter anderem die folgenden Informationen:
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